anderer Termin
Kurs 16.12.2024
16.12.2024 – 02.01.2025
Der Kurs ist von:
16.12 bis - 20.12. von 17.00 bis 20.40 Uhr
23.12. von 17.00 bis 20.40 Uhr
30.12. von 17.00 bis 20.40 Uhr
2.1. von 17.00 - 20.40 Uhr.
Easy zum Führerschein A2 & B
Mindestalter
- Beginn der Ausbildung: frühestens 17½ Jahre
- Den Führerschein bekommst Du frühestens: mit 18 Jahren
Berechtigungen
Ein Führerschein A2 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit höchstens:
- 35 kW Motorleistung
- 0,2 kW/kg Verhältnis Leistung / Eigengewicht (Das Motorrad darf nicht von einem Motorrad mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.)
- Dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit höchstens 15 kW Leistung
Die Klasse A2 umfasst auch die Berechtigung für die Klassen AM und A1
Ein Führerschein B berechtigt zum Lenken von Kraftwagen (PKW, Kombi, Klein-LKW) mit höchstens:
- 8 Plätzen für beförderte Personen und
- 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht
Ganz Easy die Theorie erlernen
Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Kursteil mit 8 Unterrichtseinheiten für das Grundwissen GW. Solltest Du bereits einen Führerschein der Klassen A1 oder F haben, dann besteht die theoretische Ausbildung aus einem Kursteil mit 8 Unterrichtseinheiten für das Modul B. Für die Klasse A2 ist ein Kursteil mit 6 Unterichtseinheiten zu besuchen.
Anschließend ist eine Theorieprüfung abzulegen.
Die theoretische Prüfung findet mit PC im Multiple-Choice-Verfahren statt.
Einfach Easy zur praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung für den Führerschein B umfasst 6 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsplatz und im Straßenverkehr. Danach folgt die Phase der begleiteten Übungsfahrten: 1.000 Kilometer, wobei danach eine begleitende Schulung in Deiner EASY DRIVERS Fahrschule absolviert wird.
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit 5 Unterrichtseinheiten Perfektionsfahrten (mit Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung).
Die praktische Ausbildung für den Führerscheinklassen A umfasst insgesamt mindestens 14 Unterrichtseinheiten (ab dem 39. Geburtstag: 16 Unterrichtseinheiten). Diese Unterrichtseinheiten finden auf dem Übungsplatz und (mindestens 10 bzw. 12 Unterrichtseinheiten) im Straßenverkehr statt. Eventuell notwendige, zusätzliche Einheiten für die Prüfungsvorbereitung sind von den individuellen Fähigkeiten abhängig.
Alkoholbestimmungen
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von KFZ der Klasse A2 oder B ist die Alkoholgrenze von bis zu 0,1 Promille bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu beachten. Danach gelten unter 0,5 Promille Blutalkoholwert.
Die 2. Ausbildungsphase für die Klassen A2 und B- das Finale zur Perfektion
Wenn Du zum ersten Mal eine der Motorradklassen (A1, A2, A) erwirbst, ist nach dem Führerscheinerwerb eine weitere Ausbildungsphase zu absolvieren.
Sie umfasst:
- Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining in Verbindung mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch. Zeitraum : frühestens 2, spätestens 12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
- Eine Perfektionsfahrt bei EASY DRIVERS. Zeitraum: 4 bis 14 Monate nach Erhalt des Führerscheins.
Nach dem Führerscheinerwerb B ist eine weitere Ausbildungsphase zu absolvieren.
Sie umfasst:
- Eine erste Perfektionsfahrt B bei EASY DRIVERS. Zeitraum: 2 bis 4 Monate nach Erhalt des Führerscheins.
- Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining in Verbindung mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch. Zeitraum : frühestens 3, spätestens 9 Monate nach Erhalt des Führerscheins.
- Eine weitere Perfektionsfahrt B bei EASY DRIVERS. Zeitraum: 6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins.
Easy going zur Behörde
Du benötigst:
- für die Anmeldung: einen amtlichen Lichtbildausweis
- bis zur Theorieprüfung: eine ärztliche Untersuchung und ein Foto
- bis zur Praxisprüfung: einen Erste Hilfe - Kurs
Die Easy Drivers Stützpunkte erläutern gerne die Details und helfen Dir jederzeit mit Rat und Tat, wenn es um Behördliches geht.
Anforderungen an die Begleiter:
- höchstens 2 möglich
- müssen in einem Naheverhältnis zum Fahrschüler stehen
- müssen seit mindestens 7 Jahren den B-Führerschein besitzen
- dürfen in dieser Zeit keine schweren Verkehrsdelikte begangen haben
- müssen an einer Einführung in das Teilobligatorium teilgenommen haben