anderer Termin
A-Seminar 22.11.2024
A-Seminar 22.11.2024
- 07:30 Uhr
Echtes Easy Riding mit dem A Schein
Allgemein
Voraussetzung für diese Ausbildung ist der Besitz eines B-Führerscheines
Mindestalter
- Führerschein A2:
- Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 ½ Jahren
- Den Führerschein bekommst du frühestens mit 18 Jahren
- Führerschein A:
- Beginn der Ausbildung: frühestens mit 23 ½ Jahren
- Den Führerschein bekommst du frühestens mit 24 Jahren
Berechtigungen
Ein Führerschein A2 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit höchstens
- 35 kW Motorleistung
- 0,2 kW/kg Verhältnis Leistung / Eigengewicht
- Das Motorrad darf nicht von einem Motorrad mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein
- Dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit höchstens 15 kW Leistung
Die Klasse A2 umfasst auch die Berechtigung für die Klassen AM und A1
Ein Führerschein A berechtigt zum Lenken von
- Motorrädern mit oder ohne Beiwagen
- 3-rädrigen Kraftfahrzeuge
Die Klasse A umfasst auch die Berechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
Aufstieg von A2 auf A
Frühestens nach zwei Jahren kannst du von A2 auf A aufsteigen, wenn du die 2. Ausbildungsphase bereits absolviert hast.
- Entweder du machst eine praktische Führerscheinprüfung für A oder
- du absolvierst 7 Unterrichtseinheiten praktische Aufschulung A in deiner Easy Drivers Fahrschule (ohne weitere Prüfung).
Ganz Easy die Theorie erlernen
Einfach Easy zur praktischen Ausbildung
14 Fahrstunden sind im Rahmen der Grundausbildung notwendig. Zusätzliche Einheiten für Sonderfahrten oder für die Prüfungsvorbereitung sind von den individuellen Fähigkeiten der FahrschülerInnen abhängig.
Die 2. Ausbildungsphase - das Finale zur Perfektion
- 1-tägiges Fahrsicherheitstraining in einem Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
- Verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
- Eine Perfektionsfahrt bei Easy Drivers in einem Zeitraum von 4 bis 14 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
Easy going zur Behörde
- eine ärztliche Untersuchung